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   VG Regensburg, 17.09.2020 - RO 14 E 20.2226   

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https://dejure.org/2020,28024
VG Regensburg, 17.09.2020 - RO 14 E 20.2226 (https://dejure.org/2020,28024)
VG Regensburg, Entscheidung vom 17.09.2020 - RO 14 E 20.2226 (https://dejure.org/2020,28024)
VG Regensburg, Entscheidung vom 17. September 2020 - RO 14 E 20.2226 (https://dejure.org/2020,28024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; BayIfSMV § 16; LDO § 1, § 19; BaySchO § 20
    Befreiung von der Präsenzschulpflicht wegen Corona

  • rewis.io

    Corona-Maßnahmen in Schulen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Corona-Maßnahmen in Schulen: Befreiung eines Grundschülers von der Präsenzschulpflicht? ... - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Würzburg, 16.09.2020 - W 8 E 20.1301

    Befreiung von der Maskenpflicht: Ärztliches Attest muss Diagnose enthalten

    Auszug aus VG Regensburg, 17.09.2020 - RO 14 E 20.2226
    Ein derartiges Attest ist nicht hinreichend aussagekräftig zur Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe, die eine Befreiung von der Maskenpflicht rechtfertigen (vergleiche so auch VG Düsseldorf, B. v. 25.8.2020 - 18 L 1608/20 - juris Rn. 37; VG Neustadt (Weinstraße), B. v. 10.9.2020 - 5 L 757/20.NW - Pressemitteilung des VG Neustadt Nr. 15/2020 v. 11.9.2020, Volltext bisher nicht veröffentlicht; VG Würzburg, B. v. 16.9.2020 - W 8 E 20.1301 - bisher nicht veröffentlicht).
  • VGH Bayern, 07.09.2020 - 20 NE 20.1981

    Corona - Eilantrag gegen Maskenpflicht an Schulen abgelehnt

    Auszug aus VG Regensburg, 17.09.2020 - RO 14 E 20.2226
    Das erforderliche Maß an Bildungsgerechtigkeit kann - gerade für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter - bis auf weiteres nur durch einen möglichst durchgehenden Residenzunterricht erreicht werden (vgl. dazu BayVGH, B. v. 7.9.2020 - 20 NE 20.1981 - R. 37).
  • VG Neustadt, 10.09.2020 - 5 L 757/20

    Coronakrise: Kein Gesichtsvisier statt Maske in der Schule

    Auszug aus VG Regensburg, 17.09.2020 - RO 14 E 20.2226
    Ein derartiges Attest ist nicht hinreichend aussagekräftig zur Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe, die eine Befreiung von der Maskenpflicht rechtfertigen (vergleiche so auch VG Düsseldorf, B. v. 25.8.2020 - 18 L 1608/20 - juris Rn. 37; VG Neustadt (Weinstraße), B. v. 10.9.2020 - 5 L 757/20.NW - Pressemitteilung des VG Neustadt Nr. 15/2020 v. 11.9.2020, Volltext bisher nicht veröffentlicht; VG Würzburg, B. v. 16.9.2020 - W 8 E 20.1301 - bisher nicht veröffentlicht).
  • VG Düsseldorf, 25.08.2020 - 18 L 1608/20

    Ausschluss vom Unterricht wegen Verletzung der Maskenpflicht in der Schule

    Auszug aus VG Regensburg, 17.09.2020 - RO 14 E 20.2226
    Ein derartiges Attest ist nicht hinreichend aussagekräftig zur Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe, die eine Befreiung von der Maskenpflicht rechtfertigen (vergleiche so auch VG Düsseldorf, B. v. 25.8.2020 - 18 L 1608/20 - juris Rn. 37; VG Neustadt (Weinstraße), B. v. 10.9.2020 - 5 L 757/20.NW - Pressemitteilung des VG Neustadt Nr. 15/2020 v. 11.9.2020, Volltext bisher nicht veröffentlicht; VG Würzburg, B. v. 16.9.2020 - W 8 E 20.1301 - bisher nicht veröffentlicht).
  • VG Hamburg, 06.08.2020 - 3 E 3336/20

    Erfolgloser Eilantrag auf Anordnung einer Maskenpflicht (Tragen einer

    Auszug aus VG Regensburg, 17.09.2020 - RO 14 E 20.2226
    Es spricht viel dafür, dass es sich bei dem Rahmen Hygieneplan Schule um eine Verwaltungsvorschrift handelt (so das VG Hamburg für die dort geltenden mit Bayern vergleichbaren Regelungen in seinem Beschluss vom 6.8.2020 - 3 E 3336/20 - http://justiz.hamburg.de/contentblob/14189010/ec4531788eba197...79/data/3-e-3336-20-beschluss-vom-06-08-2020.pdf), aus der der Antragsteller unmittelbar keine Rechte herleiten kann.
  • VG Neustadt, 15.10.2020 - 5 L 827/20

    Keine Befreiung vom Präsenzunterricht für Internatschüler wegen der

    So ist auch im Hinblick auf die "geschützte Präsenz" nur davon die Rede, dass zu prüfen ist, ob dies eine Alternative zur Befreiung von der Präsenzpflicht darstellen kann (s. auch zur entsprechenden bayrischen Vorschrift: VG Regensburg, Beschluss vom 17. September 2020 - RO 14 E 20.2226 -, Rn. 39, juris, m.w.N.).

    Aus dessen Inhalt muss sich in Anlehnung an die zur Befreiung von der Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler entwickelten Grundsätze (s. Beschluss der Kammer vom 10. September 2020 - 5 L 757/20.NW -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. September 2020 - 13 B 1368/20 -, juris; vgl. auch: VG Regensburg, Beschluss vom 17. September 2020 - RO 14 E 20.2226 -, Rn. 40, juris) regelmäßig nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund des Schulbesuchs alsbald zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren.

    24 f, juris; vgl. auch: VG Sigmaringen, Urteil vom 13. Juli 2020 - 4 K 1791/20 -, juris; VG München, Beschluss vom 25. August 2020 - M 26b E 20.2763 - VG Regensburg, Beschluss vom 17. September 2020 - RO 14 E 20.2226 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2020 - 2 B 11333/20

    Keine Befreiung vom schulischen Präsenzunterricht wegen der Corona-Pandemie

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers sind die Behörden und Gerichte auch und gerade in Zusammenhang mit der rechtlichen Beurteilung von Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie im Übrigen namentlich nicht gehindert, auch die Möglichkeit von Gefälligkeitsattesten in ihre Überlegungen einzustellen (vgl. dazu sowie allg. zu den Anforderungen auch VG Regensburg, Beschluss vom 17. September 2020 - RO 14 E 20.2226 -, juris Rn. 43).
  • VG Aachen, 02.12.2020 - 9 L 887/20

    Zu den Anforderungen an eine Befreiung von der Maskenpflicht auf dem Schulgelände

    vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 17. September 2020 - RO 14 E 20.2226 - juris, Rn. 43; https://www.mwgfd.de/unterstuetzerliste-therapeuten/.
  • VG Würzburg, 03.12.2020 - W 8 E 20.1838

    Befreiung der Tochter von der Teilnahme am Präsenzunterricht

    Grundlage für einen möglichen Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht ist § 20 Abs. 3 Satz 1 BaySchO, wonach Schülerinnen oder Schüler auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden können (so auch VG Ansbach, B.v. 22.9.2020 - AN 2 E 20.1762 - BeckRS 2020, 24958 Rn. 15; VG Regensburg, B.v. 17.9.2020 - RO 14 E 20.2226 - juris Rn. 36).

    Es spricht viel dafür, dass es sich bei dem Rahmenhygieneplan um eine Verwaltungsvorschrift und damit um bloßes Verwaltungsinnenrecht handelt (vgl. so auch VG Regensburg, B.v. 17.9.2020 - RO 14 E 20.2226 - juris Rn. 39), welche aber bei der Frage, ob im vorliegenden Fall ein begründeter Ausnahmefall bejaht und eine Befreiung oder Beurlaubung erteilt werden kann, herangezogen werden kann.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2021 - 2 B 11648/20

    Corona-Krise; Anspruch auf Teilnahme am schulischen Präsenzunterricht ohne Tragen

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin sind die Behörden und Gerichte darüber hinaus auch und gerade in Zusammenhang mit der rechtlichen Beurteilung von Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie namentlich nicht gehindert, auch die Möglichkeit von Gefälligkeitsattesten in ihre Überlegungen einzustellen (OVG RP, Beschluss vom 20. November 2020 - 2 B 11333/20.OVG -, juris Rn. 19; vgl. dazu sowie allg. zu den Anforderungen auch VG Regensburg, Beschluss vom 17. September 2020 - RO 14 E 20.2226 -, juris Rn. 43).
  • VG Schleswig, 30.11.2021 - 9 B 10001/21

    Corona-Krise; Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht für Schüler

    Die Schulleitung bzw. das Gericht muss, wie auch in anderen Rechtsgebieten, aufgrund konkreter und nachvollziehbarer Angaben in den ärztlichen Bescheinigungen in die Lage versetzt werden, das Vorliegen der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen selbstständig zu prüfen (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2021 - 7 L 1811/21 - juris Rn. 33; OVG Münster Beschluss vom 01.04.2021 - 13 B 104/21 -, juris Rn. 11; VG Würzburg, Beschluss vom 03.12.2020 - W 8 E 20.1838 - juris Rn. 28-32; OVG Koblenz, Beschluss vom 20.11.2020 - 2 B 11333/20 -, juris Rn. 18; VG Hamburg, Beschluss vom 19.11.2020 - 2 E 4692/20 - BeckRS 2020, 31759 Rn. 8; VG Aachen, Beschluss vom 25.11.2020 - 9 L 855/20 -, juris Rn. 29; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 15.10.2020 - 5 L 827/20.NW - juris Rn. 25; OVG Münster, Beschluss vom 24.09.2020 - 13 B 1368/20 - juris Rn. 11; VG Regensburg, Beschluss vom 17.09.2020 - RO 14 E 20.2226 - juris Rn. 41-43).
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